Samstag, 27. April 2013






Artikel gleich auf Seite 1. "Die Lösung der Judenfrage bedeutete für den Nationalsozialismus keine Schwierigkeit. Der Jude ist dem Deutschen nach Art und Blut völlig fremd. Das Ziel der Gesetzgebung des Dritten Reiches konnte es daher nur sein, sowohl in politischer als auch in biologischer Richtung den Trennungsstrich zwischen Juden und Deutschblütigen zu ziehen. Die politische Scheidung hat das Reichsbürgergesetz vorgenommen, das die Juden von der politischen Willensbildung ausschloss, die biologische Scheidung das Blutschutzgesetz, das die Blutmischung zwischen Deutschblütigen und Juden verbietet. Nicht so einfach war die Lösung des Problems der jüdischen Mischlinge: Sie als eine deutschjüdische Mischrasse weiter bestehen zu lassen, kam nicht in Frage. Das Ziel der nationalsozialistischen Gesetzgebung musste sein, die Mischlinge ehebaldigst zum Verschwinden zu bringen, und zwar einerseits durch Aufsaugung der vorhandenen Mischlinge und andererseits durch Unterbindung des Entstehens weiterer Mischlinge."



























Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen